L Ü F T U N G

Lt. Energieverordnung sind wir verpflichtet beim Bau oder der Sanierung einer Immobilie gesetzliche Mindestwerte einzuhalten. Das erfordert eine komplett dichte Außenhülle des Gebäudes. Somit ist ein natürlicher Luftaustausch unmöglich.
Um Schimmelbefall als Folge dessen zu vermeiden und trotzdem eine angenehme Raumluft zu haben, empfiehlt sich dann eine kontrollierte Wohnraumbelüftung, die keinen bzw. kaum einen Einfluss auf die wertvolle Heizenergie hat.

Die Wohnraumlüftung kann zentral oder dezentral erfolgen.
Sie ist nachträglich einbaubar, auch bei angebrachtem Vollwärmeschutz. Es ist keine größere Baumaßnahme erforderlich.

Wir sind zertifizierter Fachpartner auf dem Spezialgebiet “Lüftung”.

Lüftung 1
Lüftung 2
Lüftung 3
Lüftung 4